Der heilige Georg ist der Schutzpatron verschiedener Länder und Städte, der Ritter und Landsknechte, aber auch des Adels. Sein Sterbedatum bzw. Feiertag, der 23. April, war früher ein wichtiger Lostag im Jahreskreis, mussten an diesem Tag doch die Bauern ihre Abgaben an den Grundherren entrichten.
Im Jahre 1516 bestätigte Kaiser Maximilian den Bürgern von Gnas das Recht, am Tag St. Georg und zu Mariä Geburt einen achttägigen Jahrmarkt und an jeden Samstag einen gemeinen Wochenmarkt abzuhalten.
Zwischen 1782 und 1842 war der heilige Georg sogar Pfarrpatron in Gnas und die Gnaser Kirche wurde in dieser Zeit als „Kirche zum heiligen Georg“ bezeichnet. Noch heute erinnert am Hochaltar eine lebensgroße Statue von St. Georg an diesen für die Pfarrgeschichte von Gnas bedeutenden Heiligen und ritterlichen Schutzpatron.